Viele sozialpsychiatrische Klientinnen bringen Traumaerfahrungen und Bindungsstörungen mit – gleichzeitig ist eine Traumatherapie aus verschiedenen Gründen oft nicht möglich. Wenn Klient*innen ihre Traumaerfahrungen schildern, birgt das Risiken, wie die Retraumatisierung der betroffenen Person oder die sekundäre Traumatisierung anderer anwesender Klient*innen und Fachkräfte. Auch in der traumasensiblen Arbeit ist es daher meist sinnvoller, Traumaschilderungen zu bremsen. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Schilderung gegenüber einer Fachperson ohne traumatherapeutische Ausbildung durchaus sinnvoll sein kann. In diesem Video schauen wir uns fünf konkrete Voraussetzungen an, unter denen du als Fachperson Traumaschilderungen zulassen kannst – aber niemals musst.